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BVerwG, 17.02.1983 - 9 B 10114.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Geltung der allgemeinen Regeln über das Verfahren der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Asylstreitsachen - ...
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.12.1982 - 11 A 291/82
- BVerwG, 17.02.1983 - 9 B 10114.83
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- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 17.02.1983 - 9 B 10114.83
In ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die sich mit derjenigen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]) im Einklang befindet, ist geklärt, daß die allgemeinen Regeln bezüglich des Verfahrens über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO auch in Asylstreitsachen gelten und daß auch bei Asylsuchenden ein Verschulden des (gesetzlichen oder gewillkürten) Vertreters, mithin auch das eines Prozeßbevollmächtigten, gemäß §§ 173 VwGO, 85 Abs. 2 ZPO als Verschulden des durch ihn vertretenen Beteiligten anzusehen ist.